Yeti-Wetter
Suhl, Germany
Temp: 3°C
Gefühlt: -1°C
Luftfeuchtigkeit: 72%
Geschw.: 26 km/h
Richt.: 320°
Luftdruck: 968.5 mb
NW
Mehr Details zeigen...
Bereitgestellt von:
Login



Sponsoren
Banner
Banner
Banner
Banner
Veranstalter
Newsletter abonnieren

oai_grau_orange100

Ausschreibung 2010

Ausschreibung BABOONS Yeti Trophy 2010

1. Grundlagen der Veranstaltung
Die BABOONS Yeti Trophy ist eine Veranstaltung für ATV´s, Quads, UTVs und Side by Sides. Die Veranstaltung wird ausschließlich für straßenzugelassene und für den Straßenverkehr angemeldete Fahrzeuge ausgeschrieben. UTVs und Side by Sides dürfen dabei einen Beifahrer mitnehmen, soweit die Fahrzeuge dafür zugelassen sind. Die Yeti Trophy findet auf einem weitläufigen Rundkurs statt, der lediglich innerhalb einer Sollzeit zu absolvieren ist. (Kein Rundstrecken Rennen!) Auf diesem Rundkurs sind mehrere Sonderprüfungen zu absolvieren. Die BABOONS Yeti Trophy ist auch für Fahrer ohne Sporterfahrung geeignet. Die teilweise sehr schwierige Streckenführung erfordert jedoch Geländeerfahrung von den Teilnehmern. Fahrzeuge mit Allradantrieb sind empfehlenswert.

2. Veranstalter

MSC Suhl im ADAC e. V.
Haak 13
98529 Suhl
1. Vorsitzender Frank Dietz

3. Termine / Orte der Veranstaltungen
23.01.2010 Suhl. Start und Ziel liegen auf dem ehemaligen Simson Werksgelände Meininger Str. 222 in 98529 Suhl. Die Veranstaltung startet samstags um 10 Uhr.

4. Anmeldung
Man kann sich zur Veranstaltung ausschließlich online über die Homepage der Veranstaltung anmelden.
Die Startplätze werden nach Zahlungseingang der Startgebühr auf das Konto des Veranstalters vergeben. Der Veranstalter behält sich vor, keine Nennungen mehr anzunehmen, wenn die Starterfelder gefüllt sind.
Startberechtigt sind alle Fahrer, die nach Zahlungseingang auf der Page der BABOONS Yeti Trophy unter „Trophy Pilots“ aufgeführt sind. Es werden keine extra Nennungsbestätigungen verschickt.
Die Teilnehmer müssen sich bis spätestens am Samstag um 08.00 Uhr vor Ort bei der Papierabnahme melden. Eine Papierabnahme und technische Abnahme findet bereits am Freitagabend ab 19 Uhr statt.
Das Nenngeld beträgt 55 Euro pro Fahrer bei  ATV und Quad.  65 Euro pro Fahrzeug bei UTV/Side by Side und 50 Euro in der Touristenklasse. Bei Abmeldung eines Fahrers bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag wird das Startgeld bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro zurück erstattet. Bei Absagen eines Teilnehmers weniger als 14 Tage und mehr als 3 Tage vor der Veranstaltung wird das Startgeld bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro zurück erstattet. Bei Absagen eines Fahrers weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung. Bei Absagen der Veranstaltung durch den Veranstalter wird das Nenngeld bis auf eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro je Fahrer zurück erstattet.

5. Klassen und Wertung
Es werden folgende Klassen ausgeschrieben:
Prestige Class ATV: ATV und Quads mit Fahrern mit Sporterfahrtung
Sports Class ATV: ATV und Quads mit Fahrern ohne Sporterfahrung
UTV Class: UTVs und Side by Sides im Einzelstart. (Beifahrer erlaubt)
Touristenklasse: Für alle, die ohne Stress mit reinschnuppern wollen. In dieser Klasse erfolgt keine Wertung. Jeder Teilnehmer dieser Klasse bekommt zusätzlich einen Ehrenpreis für die Teilnahme.

In allen Klassen kann ohne Besitz einer Lizenz gestartet werden! Eine gültige Fahrerlaubnis und ein straßenzugelassenes Fahrzeug sind Voraussetzung! Die Sports Class ATV ist für Fahrer reserviert, die noch keine nennenswerte Sporterfahrung haben. In dieser Klasse wird keine Berichterstattung mit Ergebnisdarstellung erfolgen (nur auf der Homepage), um zu verhindern, dass sich versierte Fahrer dort einschreiben.
Gewonnen hat jeweils der Fahrer mit den wenigsten Strafpunkten. (Zeiten auf den Sonderprüfungen/Auslassen von Durchgangskontrollen/Unterschreiten der Sollzeiten)

6. Preise/Ehrung
Jeder Teilnehmer der Touristenklasse bekommt einen Ehrenpreis. Die fünf  besten Teams/Fahrer jeder Klasse bekommen Pokale. Die Ehrung und Preisvergabe findet am Veranstaltungstag um 20 Uhr in der ehemaligen Werkskantine der Simson Werke in der Meininger Str. 222 (direkt neben Start/Ziel) statt.

7. Technische Bestimmungen
Die Fahrzeuge müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein. Änderungen bei Bereifung, Beleuchtung usw. sind zulässig. Auspuffanlagen dürfen max. 94 dB Lärmentwicklung nicht überschreiten.
Die Fahrzeuge müssen einen geschlossenen Fußraum haben, oder mit Nerf-Bars versehen sein. Fahrzeuge mit manueller Schaltung müssen eine Notstop-Einrichtung mit Reißleine haben, die die Zündung unterbricht. Die Fahrzeuge müssen mit einem Abschleppseil ausgerüstet sein. Die Veranstaltungen führen teilweise über öffentliche Straßen. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass alle Anbauteile seines Fahrzeuges der StVZO entsprechen. Das Bestehen der technischen Abnahme garantiert nicht den einwandfreien technischen Zustand des gesamten Fahrzeugs!
Zu laute Fahrzeuge werden nicht zum Rennen zugelassen, sie können zu jeder Zeit und an jedem Ort des Wettbewerbs (Verbindungsetappe) disqualifiziert werden!

8. Schutzkleidung/Helm
Die Teilnehmer sind verpflichtet, geeignete Schutzkleidung sowie einen geeigneten Schutzhelm (genormter Motorradhelm nach dem aktuellen Stand der Technik) in einwandfreiem Zustand zu tragen.

9. Start und Rennablauf
Ab 9.30 Uhr startet die Veranstaltung. Der genaue Ablauf der Veranstaltung ist auch witterungsabhängig und wird auf der Fahrerbesprechung vor dem Start bekannt gegeben. Es wird im Minutenabstand auf einen großen Rundkurs gestartet (Verbindungsetappe). Der Rundkurs wird nicht auf Zeit befahren (kein Rennen)! Die vorgegebene Sollzeit für den Rundkurs dient nur dazu, dass sich das Fahrerfeld nicht bündelt und soll Stau und Wartezeiten auf der Verbindungsetappe vermeiden. Die Wertung erfolgt ausschließlich auf den Sonderprüfungen. Details zum Ablauf werden allen Teilnehmern rechtzeitig vor der Veranstaltung zugeschickt. Es erfolgt keine Teamwertung! Um mehreren Fahrern einen gemeinsamen Start und somit eine gemeinsame Fahrt auf der Verbindungsetappe zu ermöglichen, kann von jedem Fahrer direkt nach Zahlungseingang der Startgebühr beim Veranstalter online eine Startnummer reserviert werden. Nebeneinander liegende Startnummern starten zur gleichen Startzeit (max. 1 Minute Unterschied).

10. Umweltschutz

Jeder Teilnehmer an der BABOONS Yeti Trophy Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Im Fahrerlager darf grundsätzlich nur im Schritttempo gefahren werden, und es dürfen nur notwendige Fahrten durchgeführt werden (z. B. zur Abnahme oder zum Vorstart). Bei Servicearbeiten im Fahrerlager, bei denen Sprit oder Öl austreten kann, ist ebenfalls eine benzinfeste Unterlage zu verwenden. Entstandener Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärm, offenes Feuer usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen bis zur Disqualifikation führen.

11. Datenschutz

Die Teilnehmer an der BABOONS Yeti Trophy erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltungen, Auswertung und Berichterstattung gespeichert, weitergegeben und veröffentlicht werden.

12. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihrem oder von dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf öffentlichen Straßen und Wegen die StVO zu beachten ist! Jeder Fahrer ist für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges nach StVZO selbst zuständig! Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Fahrzeuges ist, stellt er alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen auch von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers/Halters frei. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung/ Einschreibung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber

  • dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern,
  • den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
  • dem Promoter der Serie.


Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung/Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

(Änderungen dieser Ausschreibung vorbehalten)


Dietfurt, den 10.10.2009
BABOONS GmbH